Informationen
Zukunft für unsere Vergangenheit
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, müssen sämtliche Maßnahmen, die das Erscheinungsbild und die Substanz eines Hauses verändern, mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Dies gilt auch für Arbeiten, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist wie z.B. neue Fenster oder ein Fassadenanstrich.
Baumaßnahmen können nicht nachträglich genehmigt werden!
Tipp: Vereinbaren Sie frühzeitig mit den Denkmalbehörden einen Beratungstermin, damit Ihre Pläne mit den Vorstellungen des Denkmalschutzes von vornherein in Planung und Ausführung zusammengeführt werden können.
Kontakt
Monumentendienst
Sie haben Fragen, Anregungen oder wünschen weitere Informationen?
Dann melden Sie sich gerne unter:
E-Mail: kontakt@monumentendienst.de
Tel.: 04435 970 24 24
Fax: 04435 970 24 25
